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Datenschutz und Haftungsausschluss

Die Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft Memmingen/Unterallgäu e.V. nimmt als Verantwortliche im Sinne der Datenschutzgrundverordnung (im Folgenden „DSGVO“) den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst und wir halten uns an die gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz. Im Folgenden informieren wir Sie darüber, welche personenbezogenen Daten wir über Sie erheben, wenn Sie sich über unsere Internetseite für einen Termin in unserem Schnelltestzentrum registrieren oder direkt wahrnehmen. Weiter informieren wir Sie über einen Haftungsausschluss bei der Durchführung des Tests und über die Datenweitergabe an das Gesundheitsamt bei positivem Test.

Auf unsere allgemeinen Datenschutzbestimmungen wird verwiesen: https://memmingen.dlrg.de/impressum-und-datenschutz/

Für das Corona-Schnelltestzentrum gelten folgende zusätzlichen Datenschutzbestimmungen:

Terminreservierung

Sie haben die Möglichkeit, sich über unsere Internetseite einen Termin für einen Schnelltest in unserem Corona-Schnelltestzentrum zu reservieren. Hierzu werden folgende Daten verarbeitet:

  • Name (Vor- und Nachname)
  • Anschrift
  • Geburtsdatum
  • Emailadresse
  • Gewünschter Termin

Sofern Sie ein positives Testergebnis haben, werden wir folgende Daten an das Gesundheitsamt Memmingen weitergeben:

  • Name (Vor- und Nachname)
  • Geburtsdatum
  • Kontaktdaten

Rechtsgrundlage für die mit der Terminreservierung verbundene Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 f) DSGVO, um in unserem und Ihrem Interesse, einen Termin wirksam vereinbaren zu können.

Durchführung des Testes

Sie müssen sich, wie oben beschrieben, zunächst mit einem Termin in unserem Testzentrum anmelden. Vor der Probenentnahme erfolgt eine Identitätsüberprüfung anhand des mitgebrachten Identifikationsdokuments (bspw. Personalausweis, Reisepass). Sie erhalten das Testergebnis nach ca. 20 – 30 Minuten per unverschlüsselter E-Mail zugesandt. Die Übermittlung der Daten an das Gesundheitsamt erfolgt derzeit ohne Ende-zu-Ende Verschlüsselung mit passwortgeschütztem PDF-Dokument.

Hiermit erklären Sie sich bei der Anmeldung einverstanden, ansonsten ist eine Testung nicht möglich.

Das Testmaterial zur Probe wird entsprechend nach Durchführung des Testes entsorgt.

Für die Durchführung der Testung und die hiermit verbundene Datenverarbeitung ist Rechtsgrundlage der in der Corona-Testverordnung verankerten Auftrag, Art. 6 Abs. 1 c) DSGVO (in Verbindung mit der öffentlich-rechtlichen Beauftragung durch das Gesundheitsamt Memmingen) i.V.m. §§ 1, 6 Corona-Testverordnung vom 08.03.2021 i.V.m. Art. 9 Abs.  2 b) sowie h) DSGVO. Ihre Daten inklusive der bei der Anmeldung zur Testung angegebenen Daten werden bis vier Wochen nach Ihrer Anmeldung aufbewahrt und danach datenschutzkonform vernichtet. Die Frist beginnt erneut zu laufen, wenn Sie sich für einen weiteren Termin anmelden. Die Daten des Zertifikats halten wir höchstens 48 Stunden vorrätig. Sofern Ihre Anmeldedaten wie auch das Datum der Durchführung des Testes zu Abrechnungszwecken mit der Kassenärztlichen Vereinigung länger, bis zum 31.12.2024, aufbewahrt werden müssen, so werden diese nur für diesen Zweck in dem erforderlichen Maß aufbewahrt.

Weitergabe der Daten an das Gesundheitsamt Memmingen

Wir sind durch die Beauftragung durch das Gesundheitsamt Memmingen zur Weitergabe der Information über ein positives Testergebnis inklusive Ihrer Kontaktdaten, dem Datum der Testung und der Information über unser Schnelltestzentrum verpflichtet. 

Die Daten über Ihre positive Testung bewahren wir bis zu 30 Tage nach der Testung auf. 

Einwilligung bei der Testung Minderjähriger

Für die Durchführung der Testung und Weitergabe der Daten bei positivem Testergebnis an das zuständige Gesundheitsamt und die hiermit verbundene Datenverarbeitung ist Rechtsgrundlage die Einwilligung des Erziehungsberechtigten für den Minderjährigen, Art. 6 Abs. 1 a) i. V. m. Art. 9 Abs. 2 a) DSGVO. Sofern Sie diese Einwilligung abgegeben haben, so können Sie diese Einwilligung zur Verarbeitung der genannten Daten jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Ein Widerruf ist bis zur Durchführung des Testes möglich. Ihre Einwilligungserklärung inklusive der bei der Anmeldung zur Testung angegebenen Daten werden bis 30 Tage nach Anmeldung aufbewahrt und danach datenschutzkonform vernichtet. 

Kategorien von Empfängern, Übermittlung in Drittstaaten

Wir übermitteln Ihre Daten grundsätzlich nicht an Dritte, es sei denn, wir sind hierzu gesetzlich verpflichtet (bspw. bei Aufforderung durch Strafverfolgungsbehörden) oder, wir benötigen diese zur Durchführung und Abrechnung des Corona-Schnelltests oder bedienen uns dieser im Rahmen einer Auftragsverarbeitungsvereinbarung. Dies sind bspw. Webhosting-Anbieter, oder auch IT-Dienstleister. In allen Fällen beachten wir strikt die gesetzlichen Vorgaben.

Rechte der betroffenen Person

Sie haben das Recht auf Auskunft über die Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten, ein Recht auf Datenübertragbarkeit sowie ggf. Rechte auf Löschung, Berichtigung, Einschränkung der Verarbeitung und/oder Widerspruch gegen die Verarbeitung sowie ein Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde.
Besondere Hinweise zum Widerspruchsrecht gem. Art. 21 DSGVO:
Sie haben das Recht aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung Sie betreffender personenbezogener Daten, die auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 f) DSGVO (Datenverarbeitung zur Wahrung eines berechtigten Interesses) erfolgt, Widerspruch einzulegen. Dies gilt auch für ein auf diese Rechtsgrundlage gestütztes Profiling (Art. 4 Nr. 4 DSGVO).
Sofern Sie Widerspruch einlegen, werden wir Ihre personenbezogenen Daten nicht mehr verarbeiten, es sei denn, wir können zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die Ihre Interessen, Rechte und Freiheiten überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen. Sollte sich Ihr Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer Daten zu Werbezwecken, gestützt auf Art. 6 Abs. 1 f) DSGVO richten, werden wir die Verarbeitung ohne weitere Prüfung umgehend einstellen.

Testdurchführung und Haftung

  1. Sie stimmen der Probenentnahme durch einen Abstrich mittels eines in die Nase oder Rachen eingeführten Wattestäbchens zu. Auch bei sorgfältigster Durchführung kann es in Einzelfällen zu Verletzungen, wie z.B. leichten Blutungen oder Reizungen kommen. Das Einführen des Stäbchens kann zudem schmerzhaft sein; dies liegt an der Empfindlichkeit der Nasenschleimhaut.
  2. Bitte machen Sie sich bewusst: Der Test liefert vorläufige Testergebnisse. Negative Ergebnisse schließen eine Coronavirus-Infektion nicht vollständig aus. Ein insbesondere falsch-negatives Testergebnis kann auftreten, wenn der Gehalt an viralem Antigen in einer Probe unter der Nachweisgrenze des Tests liegt oder wenn die Probe nicht sachgemäß entnommen werden konnte. Sollten Sie Symptome einer Coronavirus-Infektion haben, ist eine Testung ausgeschlossen und Sie sollten einen PCR-Test durchführen lassen.
  3. Das Testergebnis liegt in der Regel innerhalb eines Zeitraumes von 15-30 Minuten nach der Entnahme des Abstrichs vor. Verzögerungen in Einzelfällen sind dabei jedoch möglich, sodass eine Befundübermittlung innerhalb dieses Zeitraumes nicht garantiert werden kann. Wir übernehmen keine Garantie dafür, dass die Analyse Ihrer Abstrichprobe bis zu einem bestimmten Zeitpunkt vorliegt.
  4. Ansprüche auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Dies umfasst insbesondere Schäden (wie z.B. Kosten von Flugumbuchungen, entgangenen Geschäftsabschlüssen etc.) wegen einer verzögerten Befundübermittlung, eines fehlerhaften Testergebnisses oder weil der übersandte Befund von bestimmten Stellen, vor allem Behörden, in Deutschland oder in einem Zielland nicht anerkannt wird.
  5. Der Ausschluss der Haftung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der DLRG Kreisverband Memmingen/Unterallgäu e.V. oder eines Erfüllungsgehilfen der DLRG Kreisverband Memmingen/Unterallgäu e.V. beruht.
  6. Für leicht fahrlässige Verletzung von wesentlichen Pflichten (Kardinalspflichten) haftet der DLRG Kreisverband Memmingen/Unterallgäu e.V. nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Wesentlich sind Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Sie regelmäßig vertrauen.

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